Dissertationsvereinbarung

Zwischen Doktorand*in, Betreuer*in (Betreuer*innen) und Universität wird eine Vereinbarung abgeschlossen, in der

  • Rechte und Pflichten aller Beteiligten geregelt werden,
  • das Dissertationsvorhaben präzisiert wird,
  • zeitliche und finanzielle Rahmenbedingungen spezifiziert werden,
  • die Betreuungsintensität (Frequenz von Feedbackgesprächen) festgelegt wird und
  • die zu erbringenden Leistungen festgelegt werden.


Die Dissertationsvereinbarung wird im Anschluss an die positiv absolvierte öffentliche Präsentation abgeschlossen. Durch jährliche Fortschrittsberichte soll die Dissertationsvereinbarung dem Fortschritt des Dissertationsprojekts entsprechend angepasst werden.

Parallel zum Arbeiten an der Dissertation müssen Doktorand*innen Leistungen in Form von Seminaren, Workshops, Konferenzteilnahme, etc. erbringen. Der Umfang der zu erbringenden Leistungen wird in den jeweiligen Curricula festgelegt. In der Dissertationsvereinbarung werden sie präzisiert und gemeinsam mit dem/der BetreuerIn geplant. Neben den vereinbarten Leistungsnachweisen wie zum Beispiel Seminare, Vorlesungen, u.ä. soll in der Dissertationsvereinbarung auch die Teilnahme an jenen Workshops geplant werden, die dem Erwerb von Schlüsselkompetenzen dienen, sowie allfällige andere extern erbrachte Leistungen wie beispielsweise Präsentationen bei Konferenzen, Teilnahme an Summer Schools etc. Die geplanten Leistungsnachweise sollten so gewählt werden, dass sie das Dissertationsprojekt und in weiterer Folge eine berufliche Karriere bestmöglich unterstützen.

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