Jährliche Fortschrittsberichte

Nach erfolgreich absolvierter öffentlicher Präsentation müssen Doktorand*innen jährlich einen Fortschrittsbericht einreichen. Diese erfüllen zwei wichtige Aufgaben im Dissertationsprozess:

Erstens dokumentieren sie den Fortschritt eines Dissertationsprojekts, wodurch sowohl für Doktorand*innen wie auch Betreuer*innen sichergestellt wird, dass ein kontinuierliches, zielgerichtetes Arbeiten am Dissertationsvorhaben stattfindet. Damit werden Probleme und Sackgassen, die sich meistens im Nachhinein als vorhersehbar und vermeidbar herausstellen, vermieden (z.B. unrealistischer Zeitplan, Hinauszögern wichtiger Entscheidungen etc.).

Zweitens halten Fortschrittsberichte Änderungen fest, die sich im Laufe des Dissertationsstudiums als notwendig erweisen und zum Zeitpunkt des Abschlusses der Dissertationsvereinbarung noch nicht vorhersehbar waren. Wenn sich z.B. die geplante Datenerhebung als unmöglich erweist, weil der Zugang zu einem Archiv oder bestimmten Datensätzen nicht möglich ist, können diese Änderungen des ursprünglich geplanten Forschungsprozesses in den Fortschrittsberichten dokumentiert werden. Ebenfalls ist es möglich und sinnvoll, auf neue Gelegenheiten, wie z.B. aktuelle Konferenzen zum Forschungsthema, zu reagieren und diese im Fortschrittsbericht festzuhalten. Gleichzeitig muss betont werden, dass es letztlich ausschließlich der zuständigen Doktorats-Studienprogrammleitung obliegt, über Änderungen der Dissertationsvereinbarung zu entscheiden. Änderungen der Dissertationsvereinbarung müssen demnach unbedingt mit ihr vorab abgesprochen werden.

 Einreichen von Fortschrittsberichten

Die Fortschrittsberichte müssen per Email an das zuständige SSC geschickt werden (mehr Information dazu im Leitfaden). Erkundigen Sie sich auf der Webseite Ihres SSCs bezüglich der Einreichfrist und etwaiger zusätzlich einzureichender Dokumente.

Bitte beachten Sie, dass für manche Förderungen (z.B. Abschlussstipendium) ein regelkonformes "Studieren" Voraussetzung für eine Bewerbung sein kann. Dies betrifft auch die regelmäßige Abgabe von Fortschrittsberichten.

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