"Meine Forschung": Das Recht der Wiener Hofbediensteten

15.07.2016

Als größter Arbeitgeber organisierte sich der Wiener Kaiserhof selbst. Drei der wichtigsten Funktionen – die Rechtsprechung, der Strafvollzug und das Quartierwesen – erfüllte dabei das Obersthofmarschallamt. Dieses untersucht nun die Doktorandin Yasmin-Sybille Rescher anhand von Primärquellen.

Mehr als 2.000 Angestellte waren beim Wiener Hof beschäftigt: Als Türsteher, Koch oder Wäscherin dienten sie dem Kaiser und seiner Familie. Dieses Dienstverhältnis war mit einem gesonderten Rechtstatus verbunden.

Alle höfischen FunktionsträgerInnen konnten nur vor dem kaiserlichen Gericht angeklagt werden und auch nur bei Hof in Arrest gestellt werden. Außerdem hatten sie das Recht, günstig zu wohnen: Denn die HausbesitzerInnen waren verpflichtet, dem Hof ein Drittel ihres Wohnraumes verbilligt anzubieten.

Diese drei Aufgaben – Gerichtsgewalt, Strafvollzug und Quartierverteilung – übernahm das Obersthofmarschallamt. Bis zu Beginn des 16. Jahrhunderts war es das höchste Amt in der Verwaltungseinheit des kaiserlichen Hofes. Im 16. und 17. Jahrhundert rückte es jedoch an die dritte Stelle der vier obersten Hofämter, die für die Versorgung des Kaisers und dessen Familie zuständig waren. Insgesamt gab es rund 35 Personen in den drei unterschiedlichen Kompetenzbereichen. "Damit war das Obersthofmarschallamt mit Abstand das kleinste oberste Departement am Wiener Hof", erklärt die Historikerin Yasmin-Sybille Rescher.

In der Wissenschaft oft verkannt, schenkt Rescher dem Obersthofmarschallamt in der bald fertiggestellten Dissertation verstärkte Aufmerksamkeit. Neben dem oben geschilderten Personal, stehen dabei Praxis und Entscheidungsfindungen im Mittelpunkt ihrer Untersuchung: "Ich möchte zeigen, dass das Departement in seiner Gänze ganz und gar nicht ein Amt ohne Einfluss war, sondern sehr wohl Durchsetzungsvermögen und Einfluss innerhalb des Hofstaates hatte."

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