Sprachkenntnisse für Ihr Doktorat an der Universität Wien
Damit Sie Ihr Doktorat an der Universität Wien erfolgreich durchführen können, brauchen Sie prinzipiell Deutsch- und/oder Englischkenntnisse auf Niveau C1.
Für die meisten Studien gelten dabei die gleichen Richtlinien (Option A), allerdings ist besonders auf die Ausnahmen (Option B) zu achten.
Option A) Allgemeine Informationen zum Sprachnachweis
Damit Sie Ihr Doktorat an der Universität Wien erfolgreich durchführen können, brauchen Sie prinzipiell Deutsch- und/oder Englischkenntnisse auf Niveau C1.
- Wählen Sie aus unserem Studienangebot und informieren Sie sich im Studienprofil über die erforderlichen Sprachkenntnisse.
- Klären Sie zusätzlich bereits vorab mit Ihrer Betreuungsperson, welche Sprachkenntnisse für Ihr angestrebtes Doktorat und konkret für Ihr Dissertationsvorhaben relevant sind.
- Listen Sie Ihre Sprachkenntnisse (auch über Deutsch und Englisch hinaus) ausdrücklich in Ihrem wissenschaftlichen Lebenslauf.
- Laden Sie bei der Antragstellung jene Sprachzertifikate hoch, die für Ihr Studium relevant sind.
An diesem Punkt können eventuell weitere Dokumente als Sprachnachweis nachgefordert werden. Auch ist es möglich, dass Sie zu einem Interview eingeladen werden.
Anerkannte Sprachnachweise C1
Unser Tipp:
Im Doktorat werden Ihre Sprachkenntnisse individuell geprüft. Die nachfolgend gelisteten Sprachnachweise gelten als Richtlinie. Wenn Ihr Zertifikat nicht den gelisteten Kriterien entspricht, wird im Rahmen der inhaltlichen Antragstellung entschieden, ob Ihre Sprachkenntnisse für das Doktorat ausreichen.
Deutsch
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Nachweise C1
Die folgenden Nachweise sind unbeschränkt gültig:
Reifezeugnis einer deutschsprachigen Schule (mit Unterrichts- und Prüfungssprache Deutsch) bzw. einer österreichischen oder deutschen Auslandsschule
Abschluss eines mindestens dreijährigen Studiums in deutscher Unterrichtssprache an einer anerkannten postsekundären Bildungseinrichtung
Erfolgreiche Absolvierung der Ergänzungsprüfung Deutsch im Rahmen eines Vorstudienlehrgangs an österreichischen Universitäten
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Zertifikate C1
Die folgenden Zertifikate dürfen am Tag Ihrer Bewerbung nicht älter als drei Jahre sein:
Österreichisches Sprachdiplom – ÖSD Zertifikat C1, bisher: C1 Oberstufe Deutsch
Goethe Institut – Goethe Zertifikat C1
telc Deutsch “C1 Hochschule”
Deutsche Sprachprüfung für den Hochschulzugang ausländischer StudienwerberInnen DSH2
Deutsches Sprachdiplom der Kultusministerkonferenz DSD II
Test Deutsch als Fremdsprache (Test DaF), mindestens Niveau TDN 4 in allen Teilen
Sprachenzentrum der Universität Wien – Kurs und erfolgreich abgelegte Prüfung auf dem Niveau C1/2 oder höher
Österreichischer Integrationsfonds (ÖIF) – ÖIF-Test (C1) oder höher
Englisch
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Nachweise C1
Die folgenden Nachweise sind unbeschränkt gültig:
Studienabschlussurkunde und Notentranskript/Diploma Supplement
eines mindestens zweijährigen Vollzeitstudiums,
das gänzlich in englischer Sprache,
an einer Universität eines EU/EWR-Landes, der Schweiz, des Vereinigten Königreichs Großbritannien und Nordirland, der USA, Australiens, Neuseelands oder Kanadas durchgeführt wurde.
Erstsprache Englisch
Nachweis der Bildungssprache: Reifeprüfungszeugnis, sofern das Zeugnis an einer Institution
mit Unterrichtssprache Englisch
eines EU/EWR-Landes, der Schweiz, des Vereinigten Königreichs Großbritannien und Nordirland, der USA, Australiens, Neuseelands oder Kanadas erlangt wurde.
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Zertifikate C1
Die folgenden Zertifikate dürfen am Tag Ihrer Bewerbung nicht älter als drei Jahre sein:
TOEFL: IBT (internet-based): mindestens 110 Punkte
IELTS Academic: Overall Band Score: 8 (mindestens 7,5 pro Bestandteil)
Cambridge Certificate in Advanced English (CAE): Grade A
Cambridge Certificate of Proficiency in English (CPE): ab Grade C
Option B) Ausnahme: Formal deutschsprachige Studien
Im Doktoratsbereich gibt es eine Reihe von Dissertationsgebieten, die als deutschsprachig gelten. Wenn Sie eine dieser Studienrichtungen anstreben, dann gelten für Ihren Sprachnachweis strenge formale Richtlinien.
Liste deutschsprachiger Studien
- Ägyptologie
- Deutsche Philologie
- Klassische Archäologie
- Wirtschaft und Recht
- Alte Geschichte und Altertumskunde
- Finno-Ugristik
- Hungarologie
- Klassische Philologie
- Musikwissenschaft
- Nederlandistik
- Romanistik
- Skandinavistik
- Slawistik
- Südasienkunde
- Theater-, Film- und Medienwissenschaft
- Vergleichende Literaturwissenschaft
Welche Deutschnachweise werden bei diesen Studien akzeptiert?
Bei der Antragstellung
Bereits bei der Antragstellung müssen Sie verpflichtend einen Deutschnachweis hochladen, der das Deutschniveau A2 bestätigt. Wenn Sie bei der Antragstellung Deutsch auf Niveau A2 nicht nachweisen, muss Ihr Antrag zurückgewiesen werden.
Nur die nachfolgend genannten Deutschnachweise werden akzeptiert:
Anerkannte Deutschnachweise A2
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Nachweise A2
Die folgenden Nachweise sind unbeschränkt gültig:
Schulzeugnis einer Sekundarschule mit dem Unterrichtsgegenstand Deutsch
Positiv absolvierte Lehrveranstaltungen im Ausmaß von 8 ECTS-Punkten oder 200 Stunden in deutscher Unterrichtssprache im Rahmen eines Studiums an einer anerkannten postsekundären Bildungseinrichtung
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Zertifikate A2
Die folgenden Zertifikate dürfen am Tag Ihrer Bewerbung nicht älter als zwei Jahre sein:
Österreichisches Sprachdiplom – A2 (ÖSD Zertifikat A2, ZA2) oder höher
Goethe Institut – Goethe Zertifikat A2 oder höher
telc Deutsch – A2 oder höher
Deutsches Sprachdiplom der Kultusministerkonferenz Stufe I – DSD I oder höher
Österreichischer Integrationsfonds (ÖIF) – ÖIF-Test (A2) oder höher
Sprachenzentrum einer österreichischen Universität – erfolgreich abgelegte Prüfung auf dem Niveau A2 oder höher
Test Deutsch als Fremdsprache (Test DaF), mindestens Niveau TDN 3 in allen Teilen oder höher
Für die Zulassung
Damit Sie als ordentliche*r Studierende*r zugelassen werden können, müssen Sie verpflichtend einen Deutschnachweis über die aufgelistete Niveaustufe (B2 oder C1) erbringen. Nur die nachfolgenden Deutschnachweise werden akzeptiert:
Anerkannte Deutschnachweise C1
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Nachweise C1
Die folgenden Nachweise sind unbeschränkt gültig:
Reifezeugnis einer deutschsprachigen Schule (mit Unterrichts- und Prüfungssprache Deutsch) bzw. einer österreichischen oder deutschen Auslandsschule
Abschluss eines mindestens dreijährigen Studiums in deutscher Unterrichtssprache an einer anerkannten postsekundären Bildungseinrichtung
Erfolgreiche Absolvierung der Ergänzungsprüfung Deutsch im Rahmen eines Vorstudienlehrgangs an österreichischen Universitäten
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Zertifikate C1
Die folgenden Zertifikate dürfen am Tag Ihrer Bewerbung nicht älter als drei Jahre sein:
Österreichisches Sprachdiplom – ÖSD Zertifikat C1, bisher: C1 Oberstufe Deutsch
Goethe Institut – Goethe Zertifikat C1
telc Deutsch “C1 Hochschule”
Deutsche Sprachprüfung für den Hochschulzugang ausländischer StudienwerberInnen DSH2
Deutsches Sprachdiplom der Kultusministerkonferenz DSD II
Test Deutsch als Fremdsprache (Test DaF), mindestens Niveau TDN 4 in allen Teilen
Sprachenzentrum der Universität Wien – Kurs und erfolgreich abgelegte Prüfung auf dem Niveau C1/2 oder höher
Österreichischer Integrationsfonds (ÖIF) – ÖIF-Test (C1) oder höher
Was passiert, wenn ich vor meiner Zulassung nicht den passenden Nachweis erbracht habe?
Wenn Ihr Zulassungsantrag positiv beurteilt wird, Sie aber die notwendigen Deutschkenntnisse nicht nachgewiesen haben, wird Ihnen in Ihrem Zulassungsbescheid die Ergänzungsprüfung Deutsch des Vorstudienlehrgangs der Wiener Universitäten (VWU) vorgeschrieben. Sie werden in diesem Fall als außerordentliche*r Studierende*r an der Universität Wien registriert, bis Sie die Ergänzungsprüfung Deutsch abgelegt haben.
Weiterführende Informationen:
- Zum außerordentlichen Studium: Außerordentliches Studium
- Zum Vorstudienlehrgang der Wiener Universitäten (VWU): Vorstudienlehrgang der Wiener Universitäten (VWU) | Universität Wien