Einreichen und Begutachtung der Dissertation
Die fertiggestellte Dissertation muss sowohl in gedruckter Form wie auch elektronischer Form im zuständigen StudienServiceCenter eingereicht werden. Dabei muss sie gewissen Formvorschriften entsprechen. Beachten Sie dazu das entsprechende Infoblatt.
Die Dissertation wird zwei Gutachter*innen zur Begutachtung vorgelegt. Doktorand*innen können gemeinsam mit den Betreuer*innen einen Dreiervorschlag bezüglich möglichem/möglicher Gutachter*in einreichen (Formular SL/D3 und SL/D4). Bitte reichen Sie mit dem Formular auch einen CV und eine Publikationsliste aller vorgeschlagener externer Gutachter*innen ein. Die Auswahl der Gutachter*innen obliegt jedoch dem/der Studienpräses. Zu beachten ist, dass die/der Betreuer*in nur in begründeten Ausnahmefällen auch als Gutachter*in fungieren kann. In diesem Fall ist die/der zweite Gutachter*in in jedem Fall eine externe Person.
Gutachter*innen müssen nicht von der Universität Wien sein. Im Gegenteil, es empfiehlt sich oft, externe Gutachter*innen vorzuschlagen. Für diese besteht die Möglichkeit, die Reisekosten von der Universität Wien refundiert zu bekommen. Nähere Informationen dazu finden Sie im entsprechenden Infoblatt des Büro der Studienpräses.
Die Gutachter*innen haben maximal vier Monate nach der schriftlichen Einreichung der Dissertation Zeit, ein Gutachten zu erstellen. Wird die Dissertation von beiden Beurteiler*innen positiv beurteilt, ist eine Anmeldung zur Defensio möglich. Wird die Dissertation von einem/einer Beurteiler*in negativ beurteilt, wird sie einer weiteren Person zur Beurteilung vorgelegt. Beurteilt auch diese Person die Dissertation negativ, ist das Ergebnis negativ. In diesem Fall muss die Dissertation überarbeitet werden, bevor sie wieder eingereicht werden kann.