Deutsch- bzw. Englischkenntnisse
Um an der Universität Wien ein Doktorat absolvieren zu können, sind neben fachspezifischen Sprachkenntnissen ausreichende Deutsch- und/oder Englischkenntnisse in der Regel auf Niveau C1, erforderlich. Wird in Ihrer Disziplin oder Forschungsgruppe vorwiegend auf Deutsch oder Englisch kommuniziert, sind ausreichend Kenntnisse der betreffenden Sprache erforderlich. Weiters müssen ausreichende Sprachkenntnisse vorhanden sein, um an Lehrveranstaltungen zur Erfüllung des Curriculums bzw. eventueller Auflagen teilnehmen zu können.
Wir empfehlen Ihnen deshalb dringend bereits bei der Antragstellung vorhandene Nachweise zu den Deutsch- und/oder Englischkenntnissen einzureichen, so diese nicht eindeutig aus Ihrem Lebenslauf hervorgehen. Führen Sie bitte im Lebenslauf Ihre diversen Sprachkenntnisse an.
Im Zuge der inhaltlichen Prüfung des Antrags werden erforderliche Sprachkenntnisse überprüft und bei mangelnden Kenntnissen wird der Antrag abgewiesen.
Bitte setzten Sie sich mit Ihrem/Ihrer Betreuer*in wegen der für Ihr Dissertationsvorhaben notwendigen Sprachkenntnisse vor der Antragstellung in Verbindung.
Deutschkenntnisse
Bezüglich der Deutschkenntnisse gibt es zwei Varianten, je nachdem, ob Ihr Dissertationsgebiet ausschließlich auf Deutsch studiert werden kann oder nicht.
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Nachweis für deutschsprachige Studien:
Für Doktoratsstudien, deren Unterrichtssprache Deutsch ist, sind Kenntnisse der deutschen Sprache auf Niveau B2/C1 erforderlich (Liste). Bereits bei Antragstellung muss mindestens ein A2-Nachweis hochgeladen werden. Sollte der Nachweis fehlen, wird der Antrag abgewiesen.
Die erforderliche Ergänzungsprüfung muss im Rahmen des Vorstudienlehrgangs (VWU) absolviert werden. Registrieren Sie sich während der Anmeldefristen des VWU für den Deutschkurs und weisen Sie die Bestätigung in der Doktoratszulassung der Universität Wien vor. Sie werden dann nach Überprüfung Ihrer Identität und Ihrer Abschlussdiplome (hochgeladen in u:space) als außerordentliche*r Hörer*in an der Universität Wien eingeschrieben.
Als ordentliche*r Studierende benötigen Sie ein Sprachzertifikat oder einen Nachweis entsprechend der nachfolgenden Liste. Bitte beachten Sie, dass Zertifikate anderer Institutionen nicht akzeptiert werden.
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Deutschkenntnisse wurden bei der inhaltlichen Antragsprüfung vorgeschrieben
Wenn Sie beim Antrag auf Zulassung keinen Deutschnachweis hochladen, aber Deutschkenntnisse gefordert werden, besteht nur die Möglichkeit einen Deutschkurs im Vorstudienlehrgang der Wiener Universitäten (VWU) zu besuchen (Anmeldefristen etc.) In dieser Zeit erfolgt eine Zulassung an der Universität Wien als außerordentliche/r Hörer/in.
Achtung: Für die Anmeldung zum VWU ist bereits der A2-Nachweis erforderlich! Falls Deutschnachweise gefordert aber noch nicht hochgeladen wurden, werden die Antragsteller*innen schriftlich per E-Mail informiert und erhalten eine 4-wöchige Nachreichfrist eingeräumt:a) Deutschnachweis vorhanden: kann innerhalb 4 Wochen in u:space hochgeladen werden
b) Deutschnachweis nicht vorhanden: der Antrag wird abgewiesen werden (selbstverständlich kann zu einem späteren Zeitpunkt ein neuer Antrag gestellt werden).
Welche Nachweise werden akzeptiert?
Für Deutschkenntnisse werden folgende Nachweise bzw. Zertifikate akzeptiert:
Nachweise
Bei Vorlage der folgenden Schul- oder Studienzeugnisse gilt das Niveau A2 jedenfalls als nachgewiesen:
- Schulzeugnis einer Sekundarschule mit dem Unterrichtsgegenstand Deutsch
- Positiv absolvierte Lehrveranstaltungen im Ausmaß von 8 ECTS-Punkten oder 200 Stunden in deutscher Unterrichtssprache im Rahmen eines Studiums an einer anerkannten postsekundären Bildungseinrichtung
Die hier genannten Nachweise sind unbeschränkt gültig.
Zertifikate
- Österreichisches Sprachdiplom – A2 (ZA2, ÖSD Zertifikat A2) oder höher
- Goethe Institut – Goethe Zertifikat A2 oder höher
- Deutsches Sprachdiplom der Kultusministerkonferenz - Stufe I (DSD I) oder höher
- telc Deutsch - A2 oder höher
- Sprachenzentrum einer österreichischen Universität - erfolgreich abgelegte Prüfung auf dem Niveau A2 oder höher
- Österreichischer Integrationsfonds (ÖIF) - ÖIF Test (A2) oder höher
- Test Deutsch als Fremdsprache (Test DaF), mindestens Niveau TDN 3 in allen Teilen oder höher
Die Zertifikate dürfen nicht älter als 2 Jahre sein (ab Datum der Prüfung).
Weiterführende Links
Englischkenntnisse
Sollten Englischkenntnisse bei der Antragstellung nicht nachgewiesen (in u:space hochgeladen) worden sein, aber für die Durchführung des Studiums notwendig sein, werden Sie schriftlich per E-Mail informiert und erhalten eine 4-wöchige Nachreichfrist eingeräumt:
a) Englischnachweis vorhanden: kann innerhalb 4 Wochen in u:space hochgeladen werden
b) Englischnachweis nicht vorhanden: der Antrag wird abgewiesen (selbstverständlich kann zu einem späteren Zeitpunkt ein neuer Antrag gestellt werden).
Für Englischkenntnisse werden folgende Nachweise bzw. Zertifikate akzeptiert:
Nachweis B2
- erfolgreich abgelegte Reifeprüfung im Schulfach Englisch an einer anerkannten in- oder ausländischen Bildungseinrichtung, sofern die schulrechtlichen Bestimmungen des Ausstellunglandes des Reifezeugnisses des Niveau B2 für die positive Absolvierung der Prüfung vorsehen.
- erfolgreicher Abschluss eines Bachelor- oder Masterstudiums an einer anerkannten postsekundären Bildungseinrichtung, das gänzlich in der Unterrichtssprache Englisch abgehalten wurde.
Dieser Nachweis gilt unbefristet.
Nachweis C1
- Nachweis der allgemeinen Universitätsreife sofern das Zeugnis bzw. die ausländische Qualifikation an einer Institution mit Unterrichtssprache Englisch erlangt wurde
- erfolgreicher Abschluss eines mindestens zweijährigen Studiums, das gänzlich in englischer Sprache an einer Universität in einem EU/EWR-Mitgliedsstaat, der Schweiz, des Vereinigten Königreichs Großbritannien und Nordirland, USA, Australien, Neuseeland oder Kanada durchgeführt wurde.
Dieser Nachweis gilt unbefristet.
Zertifikate für B2
- TOEFL: ibt (internet-base): mindestens 87 Punkte;
- IELTS: Overall Band Score: 6,5;
- Cambridge English First Certificate (FCE): Ergebnis Level B2;
- Cambridge Certificate in Advanced English (CAE): Ergebnis Level B2;
- Sprachkompetenznachweis eines universitären Sprachenzentrums auf Niveau B2.
Die Zertifikate dürfen nicht älter als 3 Jahre sein (ab Datum der Prüfung).
Zertifikate C1
- TOEFL: ibt (internet-base): mindestens 110 Punkte;
- IELTS: Overall Band Score: 8 (mindestens 7,5 pro Bestandteil);
- Cambridge English - Advanced: Grade A;
- Cambridge English - Proficiency: Ergebnis ab Grade C;
- Sprachkompetenznachweis eines universitären Sprachenzentrums auf Niveau C1;
Die Zertifikate dürfen nicht älter als 3 Jahre sein (ab Datum der Prüfung).