Öffentliche Präsentation des Dissertationsprojekts

Die öffentliche Präsentation ist ein wichtiger Schritt zu Beginn des Doktorats, da sie die Voraussetzung für die Genehmigung von Thema und Betreuung durch die zuständige Studienprogrammleitung ist. Im Rahmen der öffentlichen Präsentation stellen die Doktorand*innen gemeinsam mit ihren Betreuer*innen das Dissertationsprojekt vor. Grundlage der Präsentation ist das Exposé, in dem das Dissertationsvorhaben be­schrieben ist. Die Präsentation dient einerseits der Vorstellung der neuen Doktorand*innen und ihrer Dissertationsthemen (-projekte). Andererseits soll sie den beteiligten Personen eine Plattform des Austausches und die Möglichkeit zu Feedback geben. Die bei der Präsentation anwesenden Doktoratsbeiräte können eine Stellungnahme zum Exposé und zur Präsentation abgeben und beraten die Studienprogrammleitung hinsichtlich Qualität und Durchführbarkeit des Dissertationsprojekts und letztendlich über Genehmigung oder Nicht-Genehmigung des Dissertationsvorhabens.

Verläuft die Präsentation positiv, wird das Thema genehmigt und der/die Doktorand*in kann eine Dissertationsvereinbarung abschließen. Verläuft die Präsentation negativ und einen Genehmigung wird nicht befürwortet, kann der/die Doktorand*in das Vorhaben zurückziehen, das Exposé überarbeiten und zu einem späteren Zeitpunkt neuerlich präsentieren.

Der Ablauf der Präsentationen wird an den einzelnen Fakultäten unterschiedlich gehandhabt. Erkundigen Sie sich bitte bei Ihrem StudienServiceCenter über den Ablauf der öffentlichen Präsentation an Ihrer Fakultät!

 Hinweis

Laut studienrechtlichem Teil der Satzung müssen Doktorand*innen bis spätestens Ende des ersten Studienjahres ihr Exposé präsentieren und Thema und Betreuung genehmigen lassen.

Die Anmeldung zur öffentlichen Präsentation erfolgt in Ihrem StudienServiceCenter. Informieren Sie sich rechtzeitig über die Anmeldemodalitäten und welche Unterlagen zur Anmeldung eingereicht werden müssen.